Kontinuität des Kontozugriffs
Wenn der Eigentümer eines Pregia-Kontos nicht mehr verfügbar ist (Tod, Unfall, Unfähigkeit, längere Abwesenheit, interner Konflikt), beschreibt diese Seite das Verfahren, um die rechtmässige Kontrolle über das Konto zurückzuerlangen.
Was weiterhin funktioniert
- ✓Der Sprachagent beantwortet weiterhin Anrufe rund um die Uhr
- ✓Reservierungen werden angenommen und an das Personal weitergeleitet
- ✓E-Mail-/SMS-/WhatsApp-Benachrichtigungen werden versendet
- ✓Daten bleiben sicher in Zürich gespeichert
Was Eingriff erfordert
- ⚠Änderung der Agentenkonfiguration
- ⚠Planwechsel oder Kündigung
- ⚠Zugriff auf Rechnungen und Abrechnungsportal
- ⚠Kontolöschung oder -übertragung
Erforderliche Dokumente nach Gerichtsbarkeit
Wählen Sie das Land der Eintragung der Eigentümerentität aus
Schweiz
Schweizer Recht · ZGB Art. 31 · Obligationenrecht
Für Schweizer Entitäten (GmbH, AG, Einzelunternehmen) wird die Zugriffskontinuität durch das Schweizer Gesellschafts- und Erbrecht geregelt. Wir benötigen einen aktuellen Handelsregisterauszug, der den neuen autorisierten Vertreter benennt.
Einzureichende Dokumente
- HandelsregisterauszugWeniger als 3 Monate alt, der den neuen autorisierten Vertreter benennt
- Protokoll der GeneralversammlungSchriftliche Entscheidung zur Benennung des neuen Vertreters
- AusweisdokumentReisepass oder Personalausweis des Antragstellers
- SterbeurkundeNur wenn der Grund der Tod des Eigentümers ist
- ErbscheinAusgestellt vom Friedensrichter (für Einzelunternehmen)
Je nach Komplexität des Falls können wir nach der Erstprüfung zusätzliche Dokumente anfordern.
Sicheres Formular · Sofortige E-Mail-Bestätigung
Benötigen Sie Hilfe bei Ihrem Antrag?
Wenn Sie Fragen haben oder Ihre Situation nicht zu den Formularoptionen passt, schreiben Sie uns direkt.
security@pregia.ch
